Zum Wiedereintritt (Reversion) in die römisch-katholische Kirche wenden Sie sich an einen Priester Ihres Vertrauens und legen folgende Dokumente in der Pfarrkanzlei vor:

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Taufschein
  • Nachweis über den Kirchenaustritt
  • Angaben über den Familienstand
  • bei religionsunmündigen Personen (vor Vollendung des 14. Lebensjahres): schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten

Anschließend wird ein Termin vereinbart, bei dem Sie den Wiedereintritt unterschreiben.