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Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarre. Er hat für die Einheit in der Pfarre und für die Einheit mit dem Bischof und der Weltkirche Sorge zu tragen.

Dem Pfarrgemeinderat obliegt die Planung der Umsetzung des Pastoralkonzeptes. Er begleitet das ehrenamtliche Engagement in der Pfarre und schafft Möglichkeiten der Teilnahme über die Pfarrmitglieder hinaus. Der PGR sichert die Kommunikation zwischen den Gemeinden, deren VertreterInnen und pastoralen MitarbeiterInnen sowie dem Vermögensverwaltungsrat.

aus: Ordnung für den Pfarrgemeinderat 2016

In unserer Pfarre setzt sich der Pfarrgemeinderat aus folgenden Personen zusammen:

 

Seelsorgeteam:

Vertreter/innen der Gemeindeausschüsse:

Stellvertretender Vorsitzender des Vermögensverwaltungsrates:

Ansprechperson für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen:

Bestellte Mitglieder: